Meilenstein für den Klimaschutz: Berliner Energiewendegesetz

Am 6. April 2016 ist das Berliner Energiewendegesetz in Kraft getreten. Es ist das erste umfassende Klimaschutzgesetz für das Land Berlin und wurde einstimmig vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.

Daniel Buchholz, Sprecher für Umwelt und Energie der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses: „Das Energiewendegesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Berlin! Erstmals werden die Ziele des Klimaschutzes und die Vorreiterrolle der öffentlichen Hand auf Gesetzesebene gehoben.

Anti-Atom-Demo Berlin 2011Bis zum Jahr 2050 soll Berlin zu einer klimaneutralen Metropole werden, die Treibhausgas-Emissionen müssen dafür um mindestens 85 Prozent gegenüber 1990 sinken: von ca. 25 Millionen Tonnen heute auf ca. vier Millionen im Jahr 2050. Als Zwischenschritte sind für 2020 eine Reduzierung um 40 Prozent und für 2030 um 60 Prozent verankert. Mit diesen Zielmarken werden wir Vorreiter als größte deutsche Stadt. Wir unterstützen aktiv die weltweiten Aktivitäten zum Klimaschutz, die angesichts immer neuer Hitzerekorde und Extremwetterereignissen überfällig sind.

Zentrales Instrument für die Erreichung der Ziele wird das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) sein. Das Energiewendegesetz gibt dem Berliner Senat auf, das BEK innerhalb von drei Monaten dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen. Darin sind für unterschiedliche Handlungsfelder konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung derKlimaschutzziele darzustellen.

KraftwerkWir müssen unsere Energieversorgung umweltfreundlich, sicher und bezahlbar gestalten, also den Energieverbrauch drastisch senken und erneuerbare Energien nutzen. Das heißt auch, dass kein Mieter wegen überteuerter Umlagen nach einer energetischen Sanierung seine Wohnung verlieren darf.

Als Parlament haben wir einstimmig wichtige Änderungen am Senatsentwurf vorgenommen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Konzessionsverträge und ähnliche Vereinbarungen sind vorab dem Parlament zur Zustimmung vorzulegen.
  • Das BEK ist vom Parlament zu beschließen und der Senat hat alle zwei Jahre einen Monitoringbericht vorzulegen.
  • Sanierungsfahrpläne sind ebenso wie die zu erwartenden Kosten vollständig im Internet zu veröffentlichen.
  • Elektrische (Speicher-)Heizungen werden bewusst nicht verboten, da sie zukünftig für überschüssigen Wind- und Solar-Strom wichtig werden könnten.
  • Es ist ein Klimaschutzrat für Berlin einzurichten, der den Senat und das Abgeordnetenhaus zu Fragen der Klima- und Energiepolitik beraten soll.“

Parlamentsrede Buchholz zum Energiewendegesetz 17.03.2016