50% mehr öffentliche Toiletten in Berlin – und neue Kundentoiletten in Supermärkten

Gegen viele Widerstände hat Berlin in den letzten Jahren eine erweiterte Versorgung mit öffentlichen Toiletten umgesetzt, unabhängig von ehemals gekoppelten Werbeverträgen. Das Ergebnis ist hoch erfreulich: Deutlich mehr barrierefreie und hochmoderne City-Toiletten in allen Berliner Bezirken. Der Ausbau ist fortzusetzen und auf Parks und Grünflächen zu erweitern, fordert der SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz. Und auch in Supermärkten entstehen immer mehr Kundentoiletten.

Buchholz: „Die Umsetzung des Mitte 2017 beschlossenen Berliner Toilettenkonzepts kommt in allen Berliner Bezirken sehr gut voran. Die Corona-Pandemie hat glücklicherweise nur kleinere Verzögerungen verursacht. Es gibt heute mehr öffentliche moderne Toiletten als jemals zuvor, in einem Jahr werden es fast 50% mehr sein als vor fünf Jahren.

Bei der Kündigung des ehemals gekoppelten Toiletten- und Werbevertrags 2017 gab es 257 öffentliche Toiletten, von denen in der Regel mehr als 10% defekt waren und viele technisch veraltet. Bis Juni 2021 wird die erste Stufe der neuen Versorgung erreicht sein mit dann 281 Toilettenanlagen, davon 193 neue barrierefreie und technisch hochwertige Toiletten. Erhaltenswerte Altgebäude wurden saniert, darunter auch historische Pissoirs, liebevoll als Café Achteck bezeichnet. Bis März 2022 werden in der zweiten Stufe („verbesserte Versorgung“) insgesamt 366 öffentliche Toiletten flächendeckend bereitstehen.

Vor dem Beschluss des neuen Berliner Toilettenkonzepts gab es erhebliche politische Widerstände gegen die Kündigung des alten, seit 1994 bestehenden Toilettenvertrags mit der Firma Wall. Damals wurde ein undurchsichtiges Kopplungsgeschäft vereinbart: Die Wall AG installierte auf eigene Rechnung Toiletten und durfte sie nach Belieben als Werbeflächen nutzen, ergänzt um weitere Werberechte. Ein mehr als einträgliches Geschäft für die Firma, Transparenz über die damit erzielten Einnahmen und Ausgaben gab es nie. Auch das Kartellamt hat dieses Koppelgeschäft gerügt.

Die Entkopplung von Toiletten und Werberechten habe ich von Beginn an aktiv unterstützt und voran gebracht. Viele ehemalige Kritiker:innen sind inzwischen verstummt, da das neue System besser und preiswerter für das Land (und damit die Steuerzahler:innen) ist. Die AfD und auch die CDU hatten noch 2017 mit Parlamentsanträgen im Berliner Abgeordnetenhaus gefordert, das alte undurchsichtige System immer weiter fortzusetzen.

In den gerade veröffentlichten Antworten des Senats auf meine Parlamentarische Anfrage finden sich für die Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf viele interessante Daten und Ortsangaben. In Spandau sind von 12 geplanten Standorten der ersten Stufe des Konzepts bereits 10 in Betrieb, darunter viele neue, barrierefreie Toiletten. Bis März 2022 sollen fünf weitere Standorte entstehen. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf sind von 36 geplanten Toiletten der Grundversorgung bereits 31 in Betrieb und 3 weitere Standorte der zweiten Stufe in Planung.

Die bessere Versorgung mit öffentlichen Toiletten wird damit immer mehr Realität, endlich! Die früher ungleiche Verteilung zwischen den Bezirken ist beendet, es geht heute nach dem echten Bedarf vor Ort. Die neuen WC-Standorte wurden in einem umfangreichen öffentlichen Verfahren gemeinsam mit den Bezirken, Sozialverbänden und Vereinen festgelegt. Leider lassen sich insbesondere in Parks und Grünflächen nicht alle ursprünglich vorgesehenen Toiletten-Standorte verwirklichen, da Strom- und Wasseranschlüsse zu weit entfernt sind. Hier sollten moderne Trockentoiletten installiert werden, die z.B. im Bezirk Lichtenberg lange bewährt sind.“

Alle Daten für Berlin und speziell die Bezirke Spandau sowie Charlottenburg-Wilmersdorf finden Sie in der Parlamentarischen Anfrage mit den Antworten des Senats hier zum Download:

Anfrage Toilettenkonzept


Beitrag vom März 2021:

Bauordnung wirkt: Immer mehr Kundentoiletten in Berliner Supermärkten!

Seit Anfang 2017 sind sie bei Neubauten Pflicht: Große Läden und Supermärkte ab 400 Quadratmeter müssen eine barrierefreie Kundentoilette anbieten. Jetzt zeigt sich: Das Gesetz wirkt! Das zeigt eine aktuelle Parlamentarische Anfrage des Spandauer Abgeordneten und Stadtentwicklungsexperten Daniel Buchholz. Er fordert, die Kundentoiletten-Pflicht auf bestehende Läden auszuweiten.

Daniel Buchholz: „Seit dem 1. Januar 2017 müssen alle großen Läden und Supermärkte bei Neubauten und wesentlichen Umbauten eine barrierefreie Kundentoilette anbieten. Diese Regelung der Berliner Bauordnung gilt für jeden Laden mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmeter. Die von mir maßgeblich initiierte Regelung ist ebenso klar wie wichtig, denn wir alle profitieren von leicht erreichbaren stillen Örtchen beim Einkaufsbummel. Das gilt für eine alternde Bevölkerung im demographischen Wandel umso mehr.

Die Verhandlungen im Abgeordnetenhaus waren 2016 nicht einfach, es gab zunächst erhebliche Widerstände. Jetzt bestätigt sich: Das Gesetz wirkt! Es entstehen immer mehr Kundentoiletten in Supermärkten und anderen großen Läden. Das zeigen die Antworten des Senats auf meine aktuelle Parlamentarische Anfrage.

Leider haben nicht alle Bezirke ihre Zahlen parat. Umso begrüßenswerter, dass Spandau genau mitgezählt hat. Allein in diesem Bezirk sind seit 2017 durch die neue Regelung 13 neue Kundentoiletten in Geschäften entstanden. Ein Riesengewinn!

Buchholz fordert Toiletten auch in bestehenden Märkten

Vier Jahre Erfahrung haben Senat und Bezirke inzwischen mit der Neuregelung. Nun bestätigen die Senatsantworten, dass der Einzelhandel die Forderungen der Bauordnung zum Vorhalten von Kundentoiletten seit 2017 umsetzt und es in der Regel keine Schwierigkeiten gibt. Das sind sehr gute Nachrichten für die Berliner:innen! Zugleich ist für mich klar: Jetzt ist es Zeit für den nächsten Schritt, jetzt müssen wir an die Bestandsgebäude ran.

Im Rahmen der aktuell anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung setze ich mich dafür ein, dass auch bestehende Verkaufsstätten mit einer barrierefreien Kundentoilette auszustatten sind. Gelten sollte dies für Läden ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter, mit einer zehnjährigen Übergangsfrist. Denn in Bestandsgebäuden ist der nachträgliche Einbau einer barrierefreien Kundentoilette nicht überall problemlos möglich“

Die vollständige Parlamentarische Anfrage mit den Senatsantworten finden Sie hier zum Download:

Anfrage Kundentoiletten

Bereits im April 2018 hat Daniel Buchholz eine erste Parlamentarische Anfrage zum Thema Kundentoiletten verfasst. Hier können Sie die Antworten des Senats nachlesen:

Anfrage Kundentoiletten 2018