Berlin hat das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands

Es ist Zeit für eine Verkehrswende in der Hauptstadt! Der Verkehr soll für alle sicherer werden, auch durch attraktive neue Fahrradwege und den Ausbau von Bussen und Bahnen. Darum haben SPD, Linke und Grüne am 28. Juni 2018 im Berliner Abgeordnetenhaus das erste Mobilitätsgesetz Deutschlands beschlossen.

Den Verkehr in einer wachsenden und attraktiven Stadt zukunftsfähig zu gestalten, ist eine Herkulesaufgabe. Viele Straßen sind verstopft, Radfahrende kommen in lebensgefährliche Situationen, Busse und Bahnen sind nicht nur im Berufsverkehr rappelvoll. Dazu kommen gesundheitsschädliche Abgase und Verkehrslärm. Der Berliner SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz hat das Gesetzesvorhaben zum Berliner Mobilitätsgesetz intensiv unterstützt. Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt des Abgeordnetenhauses hat noch wichtige Verbesserungen am Senatsentwurf vorgenommen: Für eine bessere Mobilität in den Außenbezirken, emissionsfreien Nahverkehr ab 2030 und freie Busspuren.

Das bundesweit erste Mobilitätsgesetz

Berlin wächst und damit wachsen die Herausforderungen für das Zusammenleben: Wohnen, Sicherheit und Mobilität. Das sind Grundbedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner, welchen die Politik einen Rahmen geben muss, damit wir geordnet und friedlich zusammenleben können.

Mit der wachsenden Stadt verstärkt sich auch der Kampf um den immer knapperen öffentlichen Raum. Das spüren wir alle bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung. Und das spüren wir alle, wenn wir auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause sind. Die S-Bahn ist unpünktlich oder fällt aus, auf den Straßen und Wegen stellen wir einen Verdrängungswettbewerb fest: ÖPNV, Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer und Wirtschaftsverkehr sind in Einklang zu bringen.

Darum hat die rot-rot grüne Regierung seit 2016 gerungen. Das Volksbegehren „Fahrrad“ hat die Berliner Politik aufgefordert, Lösungen zu finden, die in den vergangenen Jahren nicht hinreichend angestrebt wurden. Wie kann die Mobilität in unserer Stadt interessengerecht gesteuert werden? Wie können sich Fahrradfahrende endlich gefahrlos in Berlin bewegen?

Schnell war sich die Koalition einig: Nur eine Lösung pro Fahrradverkehr, wie vom Fahrrad-Volksbegehren gefordert, sichert nicht die Mobilität in unserer Stadt. Deshalb haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, ein Mobilitätsgesetz zu verabschieden.

Als erstes Bundesland wollen wir das Miteinander von Autos, Fahrrädern, Bussen, Bahnen sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gesetzlich regeln. Wir wollen mehr Menschen zum Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und das Fahrrad bewegen und dazu beitragen, den Verkehr für alle sicherer zu machen. Das Mobilitätsgesetz zählt zu einem der wichtigsten Koalitionsvorhaben in dieser Legislaturperiode.

Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik

Im März 2018 wurde der Senatsentwurf für ein Mobilitätsgesetz dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegt. Und obwohl anfangs wesentliche Teile fehlten, steht das fertige Gesetz nun für einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik unserer Stadt. Denn die Politik der letzten 60 Jahre hat sich größtenteils auf das Auto konzentriert. Mit dem Gesetzentwurf legen wir nun den Schwerpunkt auf den stadt-, umwelt- und klimaverträglichen Verkehr. Der Umweltverbund wird gestärkt, indem ÖPNV, Radverkehr und Zu-Fuß-Gehen Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr bekommen.

Unsere Stadt bekommt ein Gesetz, das neben dem Radverkehr zusätzlich die öffentlichen Verkehrsmittel stärkt, deren Ausbau priorisiert und beschleunigt. Der erste Teil des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs und des Personennahverkehrs. In einem zweiten Teil werden sich weitere, noch nicht final ausgearbeitete Abschnitte schwerpunktmäßig mit der Situation der Fußgängerinnen und Fußgänger und mit dem Wirtschaftsverkehr beschäftigen, dem auch Taxiverkehr, Paket- und Lieferdienste zugeordnet werden. Der Abschnitt „intelligente Mobilität“ soll unter anderem die Themen Car- und Bikesharing, autonomes Fahren sowie intelligente Ampeln umfassen.

Ein Mobilitätsgesetz für Berlin muss nach Auffassung der SPD-Fraktion alle Verkehrsträger abbilden und sollte demzufolge im zweiten Teil auch Regelungen zum stadtverträglichen Autoverkehr beinhalten.

In Berlin sind rund 1,3 Millionen private Pkw zugelassen. Wenn wir im Gesetz Qualitäts- und Quantitätskriterien für Fußgänger und Radfahrer sowie Standards für den ÖPNV festlegen, dann bedarf es in ähnlicher Form entsprechender Kriterien für den Autoverkehr. Wir wollen nicht den Status Quo aufrechterhalten, sondern machen uns für einen stadtverträglichen Autoverkehr der Zukunft stark.

Die gesamte Stadt im Blick haben

In den sozialen Netzwerken und öffentlichen Kommentaren wird ein wahrer Kulturkampf aufgemacht, bei dem sich offenbar zwei Seiten unversöhnlich gegenüberstehen. Auf der einen Seite die Radfahrer, die zu Recht ihre Belange berücksichtigt sehen wollen und sogar so weit gehen, dass Autofahrer aus Berlin verbannt werden sollen. Auf der anderen Seite Autofahrer, die den Radfahrern rücksichtloses und verkehrswidriges Verhalten vorwerfen.

Die Wahrheit liegt wie immer dazwischen: § 1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung hat bereits eine gesetzliche Regelung, die nicht oft genug wiederholt werden kann: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Dies gilt für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen.

Unser Ziel ist ein sicherer Straßenverkehr in unserer stark wachsenden Metropole – die „Vision Zero“, eine Stadt ohne Verkehrstote und Verletzte.

Aufgabe von Politik ist es, die Interessen in unserer Stadt auszugleichen, auch dafür sind wir gewählt. Weder kann und wird Berlin ausschließlich eine Autostadt sein, noch wird Berlin ausschließlich eine Fahrradstadt sein. Einzel- oder Partikularinteressen zu vertreten, spaltet unsere Stadt und führt nicht zusammen.

Deshalb hat die SPD-Fraktion Änderungsvorschläge am Gesetz beschlossen und eingebracht, damit alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gleichberechtigt in allen Berliner Kiezen berücksichtigt werden.

Vorrang für den Umweltverbund

Für Fahrradfahrende soll es Fahrradschnellwege in die City und sichere Fahrradwege geben. Das ist unser erklärter politischer Wille ganz unabhängig vom Mobilitätsgesetz. Wir haben dafür bereits rund 10 Millionen Euro zusätzlich und weitere 16 Millionen Euro SIWA-Mittel für die Fahrradinfrastruktur bereitgestellt.

Auch für den Öffentlichen Personennahverkehr wollen wir endlich eine Verkehrswende hin zu einem emissionsfreien ÖPNV. Wir wollen, dass die BVG in Berlin eine Vorreiterrolle für eMobilität einnimmt. Deshalb haben wir ins Gesetz geschrieben, dass Berlins Busse und Bahnen ab 2030 vollständig emissionsfrei und klimaneutral fahren sollen.

Wir stehen für eine Mobilität, die gleichwertig in allen Berliner Kiezen angeboten wird. Das gilt vor allem für die öffentlichen Verkehrsmittel, aber zum Beispiel auch für Leihfahrräder. Auch für mehr Sicherheit wird gesorgt: Die Fahrradstaffel der Berliner Polizei wird vergrößert und ihr Einsatzgebiet ausgedehnt. Was durch Artikel 72 des Grundgesetzes seit Jahrzehnten angestrebt wird, muss auch für die Berliner Lebensverhältnisse selbstverständlich sein. Dies bedeutet für uns, dass die Innenstadtmobilität nicht gegen die Außenstadtmobilität ausgespielt wird.

Mobilität für alle in Berlin

Berlin geht mit dem Mobilitätsgesetz bundesweit voran. Als SPD-Fraktion haben wir dafür gesorgt, dass das gesamte Stadtgebiet und alle Verkehrsträger in den Blick genommen werden. Wir regeln das Miteinander von Autos, Fahrrädern, Bussen, Bahnen und Fußgängern. Denn alle Berlinerinnen und Berliner haben ein Anrecht darauf, mobil zu sein.

Ob Innenstadtkiez oder Außenbezirk – von einer stadt-, umwelt- und klimaverträglichen Verkehrspolitik sollen alle Menschen profitieren. Gerade bei den öffentlichen Verkehrsmitteln muss es ein gleichwertiges Angebot im gesamten Stadtgebiet geben. Wir setzen dabei Maßstäbe für die Zukunft: Verbindlich ab 2030 sollen Berlins Busse und Bahnen vollständig emissionsfrei und klimaneutral fahren.

Wir wollen, dass alle gut durch die Stadt kommen. Deshalb sorgen wir dafür, dass Radverkehrsanlagen sicherer werden und massiv ausgebaut werden. Und dass die BVG Fahrzeuge abschleppen kann, die unerlaubt auf Busspuren parken. Die Fahrradstaffel der Berliner Polizei wird vergrößert und auf noch mehr Straßen unterwegs sein.

„Mobilität bedeutet für uns, alle Berlinerinnen und Berliner, alle Verkehrsträger und das gesamte Stadtgebiet im Blick zu haben.“