Das Berliner Spielhallengesetz ist verfassungsgemäß. So lauten im Kern die Urteile des Verfassungsgerichtshofs Berlin und des Berliner Oberverwaltungsgerichts. Zu entscheiden hatten die Gerichte über mehrere Klagen von Spielhallenbetreibern, die das Gesetz bzw. einzelne seiner Regelungen für rechtswidrig und unwirksam hielten.
Für den Stadtentwicklungsexperten der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Daniel Buchholz, ein sehr erfreuliche Entwicklung: „Alle Klagen gegen das Berliner Spielhallengesetz wurden bisher abgewiesen. Die Urteile zeigen deutlich, dass wir mit unserem konsequenten Vorgehen gegen Spielhallen und Spielsucht den richtigen Weg gewählt haben.“