Divestment Berlin: Saubere Finanzanlagen

Mit dem Beschluss vom Juni 2016 hat das Berliner Abgeordnetenhaus ein deutliches Zeichen für Nachhaltigkeit gesetzt. Berlin ist einem (noch) ziemlich exklusiven Club an Städten beigetreten. Diese haben sich der sogenannten Divestment-Bewegung angeschlossen, setzen also ausschließlich auf ökologisch nachhaltige Finanzanlagen. Berlin macht damit einen wichtigen Schritt in Richtung klimaneutrale Stadt.

Die Umsetzung des Divestement ist im Jahr 2017 bereits voll im Gange. Paris, Oslo, Kopenhagen, Melbourne, Seattle, Portland – und jetzt Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat den Antrag zum „Divestment“ in der Parlamentssitzung am 23. Juni 2016 einstimmig beschlossen und öffnete damit die Tore für den Umstieg auf saubere Finanzanlagen.

Der Beschluss folgt der Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin“ und dem unermüdlichen Werben der Bürgerbewegung „Fossil Free Berlin“. Daniel Buchholz und die SPD-Fraktion haben die Forderungen von Beginn an unterstützt.

Ziel des Beschlusses ist es, die Versorgungsrücklagen für Berliner Beamte von unethischen Investitionen im Bereich Kohle, Öl, Gas sowie Kriegswaffen und Atomkraft zu befreien. Etwa zehn Prozent der Versorgungsrücklagen in Höhe von 823 Millionen Euro sind derzeit Aktienanteile. Um dieses Portfolio umzustrukturieren wurde bis Ende 2016 ein eigener nachhaltiger Aktienindex entwickelt.

Verwaltet wird die Versorgungsrücklage des Landes Berlin auch künftig durch die Deutsche Bundesbank. Die Bundesbank bietet Berlin – wie allen Bundesländern – im Rahmen eines passiven Portfoliomanagements den Service, diesen nachhaltigen Aktienindex physisch nachzubilden, indem sie die im Index enthaltenen Aktien entsprechend ihrer jeweiligen Indexgewichte erwirbt.

Das Angebot der Bundesbank steht auch anderen Ländern offen, die mit dem Erwerb einer Lizenz für den für Berlin konstruierten Index künftig in Richtung Nachhaltigkeit und Divestment umsteuern möchten. Bundesweit ist Berlin unter den Ersten, das die Anlage ihrer Mittel an einem Nachhaltigkeitsindex ausrichten. Der Index hat bereits überregionales Interesse ausgelöst. Er geht im ersten Quartal 2017 an den Start.

Daniel Buchholz: „Berlin kann sich zu Recht als ‚Divestment-Hauptstadt‘ bezeichnen und wird international wie national Vorreiter im Kampf gegen unethische Finanzanlagen. Ich freue mich, dass wir mit der Umsetzung des Abgeordnetenhaus-Beschlusses  dem Ziel eines klimaneutralen Berlins 2050 auch in diesem Bereich deutlich näher kommen.“

Weitere Informationen zu den Regelungen des Berliner Vergabegesetzes für eine umweltfreundliche Beschaffung finden Sie in diesem Beitrag:
https://daniel-buchholz.de/umweltschutz/umweltfreundliche-beschaffung

 

Hintergrund-Infos

Bei den für das Land Berlin anzulegenden Mitteln handelt es sich um Geld aus dem Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“, das aktuell (Stand November 2016) insgesamt über rund 823 Millionen Euro verfügt. Nach den gegenwärtig noch geltenden Anlagerichtlinien können bis zu 15 Prozent der Mittel in Aktien angelegt werden. Es gibt Überlegungen, diesen Anteil perspektivisch auf bis zu 25 Prozent zu erhöhen.

Bisher investiert das Land im Aktiensegment ausschließlich in voll replizierende börsengehandelte Indexfonds (ETFs – Exchange Traded Funds), die den DAX 30 bzw. den EURO STOXX 50 nachbilden.

Ein Ziel des Divestment-Ansatzes ist es, bei der künftigen Aktienanlage Unternehmen auszuschließen, deren Geschäftsmodell dem Ziel der Klimaneutralität widerspricht. Dieser in den seit etwa eineinhalb Jahren laufenden Vorarbeiten der Senatsverwaltung für Finanzen berücksichtigte Ansatz entspricht auch der Empfehlung der Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“. Das Konzept der Senatsverwaltung für Finanzen geht über eine reine „Fossil free“-Strategie hinaus: Um zu verhindern, dass Geld von Unternehmen mit einem auf die Gewinnung fossiler Brennstoffe bzw. auf Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen ausgerichteten Geschäftsmodell umgelenkt wird auf Unternehmen, die Atomenergie erzeugen, wurde auch dieses Geschäftsmodell von der Anlage ausgeschlossen. Darüber hinaus finden weitere Kriterien Berücksichtigung: So werden Unternehmen, die Kriegswaffen entwickeln, herstellen oder vertreiben, bei der Anlage ebenfalls ausgeschlossen. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die Orientierung der Unternehmen an den Prinzipien des UN Global Compact, eines weltweiten Pakts für eine sozialere und ökologischere Gestaltung der Globalisierung, und deren Einhaltung in der unternehmerischen Praxis.

Zu den zentralen Anforderungen an den Index zählen neben dem verlässlichen Ausschluss von Unternehmen, die in den genannten Geschäftsfeldern tätig sind, auch die Einbeziehung der sogenannten ESG-Kriterien („Environmental Social Governance“). Weitere Faktoren sind die technische Handelbarkeit der im Index enthaltenen Aktien sowie die Qualität und der Umfang des vorgesehenen Indexberichts zur CO2-Reduktion des vorgeschlagenen Portfolios im Vergleich zu einem noch zu definierenden Benchmark.