Spielhallen

Spielhallen-Flut gestoppt: Berliner Gesetz wirkt!

Das Bundesland Berlin ist Vorreiter im Kampf gegen die Spielhallen-Flut. Auf Initiative der SPD-Fraktion hat Berlin das strengste Spielhallengesetz Deutschlands. Spielhallen müssen zunehmend schließen und Spielsüchtige erhalten neue Hilfsangebote. Die Zahl der Spielhallen sinkt kontinuierlich. Vor Inkrafttreten des Gesetzes war ihre Zahl noch explosionsartig angestiegen, allein 2010 um ein Drittel.

Achtung! Diese Seite gibt den Stand vom August 2015 wieder und beleuchtet hauptsächlich die „Entstehungsgeschichte“ des Berliner Spielhallengesetzes. Die aktuellen Artikel zum Thema finden Sie hier:
www.daniel-buchholz.de/spielhallen

Berlin hat durch die Initiative der SPD-Fraktion das strengste Spielhallengesetz Deutschlands. Der SPD-Abgeordnete und Stadtentwicklungsexperte Daniel Buchholz hat das Gesetz maßgeblich voran gebracht. Dem Gesetz haben parteiübergreifend mehr als 90% der Abgeordneten zugestimmt. Seit Juni 2011 setzt es neuen Hallen sehr enge Grenzen: Nur noch eine Spielhalle pro Gebäude, Mindestabstand von 500 Metern zu bestehenden Hallen und Jugendeinrichtungen, verbindliche Schließzeiten bis 11 Uhr morgens, pro Halle maximal 8 Spielautomaten (vorher 12), keine kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken, keine auffällige Reklame und deutlich höhere Anforderungen an den Betreiber und sein Personal. Das Gesetz wurde inzwischen durch Gerichtsurteile vom Berliner Verfassungsgerichtshof und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, jetzt müssen Automaten abgebaut werden. Weitere Informationen zu den Gerichtsurteilen gibt es hier auf dieser Seite.

Berlin ist Vorbild im Kampf gegen Spielhallen

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlöschen am 31. Juli 2016 alle Genehmigungen für bestehende Hallen, dann gilt nur noch neues Recht. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden dann aus dem Stadtbild verschwinden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes sinkt die Zahl der Spielhallen jedes Jahr (Sie finden hier die aktuellen Zahlen). Berlin bleibt damit Vorbild im Kampf gegen die Spielhallen-Flut, andere Bundesländer haben keine oder deutlich schwächere Vorgaben beschlossen. Die meisten Spielhallen gibt es noch (ebenso wie Wettbüros) in sozial schwachen Quartieren. Die Betreiber zahlen jede Miete, verdrängen den traditionellen Einzelhandel und die Spielhallen verschandeln die Einkaufsstraßen.

Spielsucht zerstört Menschen

Spielhallen-Flyer Foto No4Krankhafte Spielsucht ruiniert die soziale, berufliche und materielle Lebenssituation vieler Menschen. In Berlin haben nach aktuellen Schätzungen mehr als 50.000 Menschen ein problematisches Spielverhalten, davon sind rund 28.000 krankhaft spielsüchtig (vgl. Studie BZgA 02-2014). Junge Männer, Menschen mit Migrationshintergrund und Erwerbslose haben ein deutlich erhöhtes Risiko für problematisches Glücksspiel. Die Hoffnung auf den großen Gewinn verleitet viele, unkontrolliert zu spielen und finanzielle Risiken zu unterschätzen.

Spielsüchtige erhalten Hilfe, Prävention wird gestärkt

Den vielfältigen Formen der Spielsucht wie Zocken am Geldspielgerät, Sportwetten und Online-Poker ist mit Regulierung und Verboten allein nicht beizukommen. Frühe Aufklärung und zielgruppengerechte Ansprache sollen ‚Spielerkarrieren‘ verhindern. Darum haben wir die Prävention und Hilfsangebote in Berlin ausgeweitet. Im Juni 2014 startete das neue Modellprojekt GAMEr OVER in den Bezirken Mitte und Spandau sowie landesweit an Berufsschulen. Dabei wird in Schulen und Clubs über die Gefahren des (Online-)Glücksspiels informiert – in jugendgerechter Sprache und interaktiv.

Automatensteuer drastisch auf 20% erhöht

punktespeicher_gewinnspielautomat_550Noch versenken die Berliner jeden Tag mehr als 500.000 Euro in den Spielautomaten der Stadt. Um das Automatenspiel unattraktiver zu machen, haben wir bereits Anfang 2011 die Vergnügungssteuer drastisch von 11 auf 20 Prozent angehoben. Leider hat dem kein einziger Abgeordneter der CDU oder von den Grünen zugestimmt. Diese ‚Automatensteuer‘ ist eine Landessteuer und wird auf das Einspielergebnis bei allen Automaten erhoben, egal ob sie in Spielhallen, Döner-Läden, Gaststätten oder Vereinslokalen hängen. Ein Teil der Steuereinnahmen wird für Präventionsarbeit verwendet, um insbesondere Kinder und Jugendliche frühzeitig auf die Gefahren der Spielsucht aufmerksam machen.

Landesweite Razzien gegen Kriminelle

Jedes Gesetz ist nur so gut wie seine praktische Umsetzung. Die Einhaltung der Vorschriften des Spielhallengesetzes wird in Berlin konsequent kontrolliert, um kriminelle Aktivitäten aufzudecken. Bei Schwerpunkt-Razzien durchkämmen LKA, Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsämter regelmäßig Spielhallen, Wettbüros und Café-Casinos/Gaststätten. Das erschreckende Ergebnis: Massenhaft Ordnungswidrigkeiten und viele Strafverfahren z.B. wegen illegalen Glücksspiels. Geldgewinnspielgeräte mit­samt Einnahmen werden beschlagnahmt und ganze Hallen geschlossen. Die Beanstandungsquote ist regelmäßig sehr hoch mit 80 – 95 %, d.h. nicht mal jeder fünfte Betreiber hält sich an Recht und Gesetz. Darum setzen wir die Kontrollen konsequent fort.

Weitere Informationen zum Thema im Internet:

www.faules-spiel.de

Beratung und Hilfe für Spielsüchtige und ihre Angehörigen:
Café Beispiellos, Wartenburgstraße 8, 10963 Berlin, Tel. (030) 666 33 955
www.cafe-beispiellos.de

 (Letzte Aktualisierung: 08.2015)

Wirkt das Berliner Spielhallen-Gesetz?

(Fernseh-Beitrag Sendung „klartext“ des rbb vom 18.09.2013)

 

Hintergrund-Informationen

Mit dem Berliner Spielhallengesetz gelten strenge Vorgaben. Neue Spielhallen dürfen nur noch bei Einhaltung eines Mindestabstands von 500 Metern zu bestehenden Spielhallen und Jugendeinrichtungen wie Schulen eröffnet werden.

Es ist nur noch eine Spielhalle pro Gebäude erlaubt mit maximal 8 Spielgeräten (bisher 12). Für Betreiber und Personal gelten deutlich strengere Anforderungen.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verlieren zum 31. Juli 2016 alle Erlaubnisse von bestehenden Spielhallen ihre Gültigkeit und müssen nach dem geänderten Recht erneut beantragt werden. Mehrfachkomplexe und von Spielhallen geprägte Straßenzüge werden dann aus dem Stadtbild verschwinden.

Einige Gesetzesparagraphen gelten seit dem Inkrafttreten auch für bestehende Spielhallen: Die Öffnungszeiten werden drastisch eingeschränkt. Statt bisher nur von 5-6 Uhr müssen alle Spielhallen von 3 bis 11 Uhr vormittags schließen. Ich ermuntere die Berliner ausdrücklich, die Einhaltung dieser neuen Schließzeiten beim morgendlichen Gang zum Bäcker oder zur Arbeit im Auge zu behalten und bei Verstößen sofort das bezirkliche Ordnungsamt zu informieren. Auch die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken ist ab sofort verboten, auffällige Reklame ist zu entfernen.“

1. Baustein: Drastische Erhöhung der „Automatensteuer“

Mit dem Berliner Spielhallengesetz ist der dritte große Baustein im Kampf gegen Spielhallen und Spielsucht vom Berliner Landesparlament verabschiedet worden. Der erste Baustein ist die drastische Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geld-Gewinnspielgeräte von 11% auf 20%, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Diese Landessteuer wird auf das Einspielergebnis bei allen Automaten erhoben, egal ob sie in Spielhallen, Döner-Buden, Vereinslokalen oder Gaststätten hängen. Das Spielen an den Automaten wird durch die Steuererhöhung für Betreiber und Spieler deutlich unattraktiver.

spielhallen1In den letzten fünf Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes hat sich die Zahl der Geld-Gewinnspielgeräte („Spielautomaten“) in Berlin von 5.882 auf 11.472 verdoppelt. Im Jahr 2010 lag das Steueraufkommen aus der Vergnügungssteuer in Berlin bei 17,2 Mio. Euro. Dem Antrag zur Erhöhung der Vergnügungssteuer haben im Berliner Abgeordnetenhaus lediglich die Fraktionen von SPD und Linke zugestimmt. Die FDP hat mit Nein gestimmt, CDU und Grüne haben sich enthalten.

2. Baustein: Gesamtkonzept mit 3 Anträgen

Auf Initiative von Daniel Buchholz hat die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus bereits Anfang 2011 ein umfangreiches „Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht“ auf den Weg gebracht. Die drei Anträge sind am 17.02.2011 mit breiter Mehrheit beschlossen worden.

Antrag I fordert vom Senat Bundesratsinitiativen, um die bundesweit gültige Spielverordnung und die Baunutzungsverordnung drastisch zu verschärfen. Diese Initiative hat der Senat inzwischen gestartet, den (Zwischen-)Bericht finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite.

Antrag II formuliert die politischen Leitplanken für ein Berliner Spielhallengesetz, um die Eröffnung neuer Spielhallen und deren Betrieb drastisch einzuschränken. Dem ist der Senat mit dem inzwischen verabschiedeten Gesetzesentwurf vollständig nachgekommen.

Antrag III will eine Stärkung der Präventionsarbeit, um insbesondere Kinder und Jugendliche frühzeitig auf die Gefahren von Automaten und Spielsucht aufmerksam machen. Dafür ist ein Teil der zusätzlichen Einnahmen aus der erhöhten Vergnügungssteuer zu verwenden.

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Nach Beratungen in den Fachausschüssen für Wirtschaft, Verbraucherschutz und Stadtentwicklung fand am 17.02.2011 die Schlußabstimmung zu den Spielhallen-Anträgen des Gesamtkonzepts im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Hier die Abstimmungsergebnisse:

Antrag I
(Bundesratsinitiativen, mit veränderter Verlustgrenze von nur noch 15 Euro):
JA: SPD, Linke, CDU
NEIN: –
ENTHALTUNG: Grüne, FDP
Damit einstimmig angenommen!

Antrag II
(‚Leitplanken‘ für Spielhallengesetz):
JA: SPD, Linke
NEIN: FDP
ENTHALTUNG: CDU, Grüne
Damit angenommen.

Antrag III
(Prävention stärken):
JA: SPD, Linke, CDU, Grüne
NEIN: –
ENTHALTUNG: FPD
Damit einstimmig angenommen!

3. Baustein: Das Berliner Spielhallengesetz

Titelbild v3Im April 2011 hat der Berliner Senat auftragsgemäß den Entwurf für ein Berliner Spielhallengesetz vorgelegt. Nach Beratungen in drei Fachausschüssen des Parlaments wurde der Gesetzestext mit überwältigender Mehrheit vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Fraktionen von SPD, CDU, Linke und Grüne haben zugestimmt, lediglich die FDP hat mit Nein gestimmt. Nach allen Diskussionen über Details des Gesetzes ist diese breite Mehrheit ein deutliches Signal, dass praktisch die gesamte Berliner Politik ein Ende der Spielhallen-Flut will. Angesichts der zu erwartenden Klagen von Spielhallenbetreibern bleibt zu hoffen, dass auch die Gerichte dieses starke Signal vernehmen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Berliner Spielhallengesetzes:

  • Mindestabstand zu vorhandenen Spielhallen: 500 Meter
  • Abstandsregelung zu Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Nur eine Spielhalle pro Gebäude (keine Mehrfachkomplexe an einem Standort)
  • Ausweitung der Sperrzeiten von einer auf 8 Stunden (bisher 5-6 Uhr morgens, neu 3-11 Uhr morgens analog Spielbanken)
  • Nur noch 8 statt bisher 12 Geld-Gewinnspielgeräte pro Spielhalle, Einzelaufstellung
  • Verschärfung der Erlaubnisvoraussetzungen für Spielhallenbetreiber durch Sachkundenachweis
  • Schulungsnachweise zum Thema Suchtprävention und –bekämpfung als Voraussetzung für Personal
  • Erscheinungsbild: Kein Einblick von außen, keine auffällige Werbung mit Anreiz- oder Aufforderungscharakter
  • Keine kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken
  • Selbst-Sperre durch Spieler ermöglichen
  • Keine Geldautomaten oder ähnliche Geräte in räumlicher Verbindung zur Spielhalle
  • Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis 50.000 Euro geahndet werden

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier zum Download.

Die CDU verweist gern auf ihren bereits im September 2010 vorgelegten Entwurf für ein Spielhallengesetz, der leider mit heißer Nadel gestrickt und rechtlich unzureichend war. Im Parlament wurde er ausführlich beraten und fand bei keiner anderen Fraktion Zustimmung. Bei den Inhalten schwankte die CDU mächtig. Zuerst wollte die CDU die Anzahl der Automaten pro Spielhalle von 12 auf 25 mehr als verdoppeln, dann wurde der eigene Antrag in wesentlichen Punkten verändert. Zuletzt sollte die bisher gültige Obergrenze von 12 beibehalten werden. Das SPD-Konzept setzte dagegen von Anfang an auf eine deutliche Reduzierung.

spielhallen2Immer wieder macht sich die Berliner CDU vollkommen unglaubwürdig beim Thema Spielhallen. Zur Jahrestagung des Berliner Verbandes der Automatenaufsteller im März 2011 entsandte sie ganz offiziell Kerstin Neumann, CDU-Direktkandidatin für den Wahlkreis Wedding/Pankstraße. Die Fachzeitschrift „Automatenmarkt“ hat ihren Wortbeitrag folgendermaßen zusammengefasst: „Es dürfe nicht sein, dass der Wirtschaftszweig der gewerblichen Automatenunterhaltung durch Gesetze und überschnelle Steuererhöhungen kaputt gemacht werde.“ Das erklärt auch, warum die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus der Erhöhung der Vergnügungssteuer nicht zugestimmt hat.

Dazu passt, dass die CDU-Abgeordneten zunächst alle drei Anträge des SPD-Gesamtkonzepts im Wirtschaftsausschuss am 24.01.11 ablehnten. Nachdem Daniel Buchholz dies öffentlich gemacht und heftig kritisiert hatte (s. auch Fernsehbeitrag links), besann man sich in letzter Minute eines besseren und stimmte für die Initiativen. Ansonsten wären die CDU-Abgeordneten den eigenen CDU-Baustadträten in den Rücken gefallen, die auch mit Bebauungsplänen neue Spielhallen verhindern wollen.

Die Spandauer SPD hat übrigens bereits 2010 zwei Mal zu einem „Runden Tisch Spielhallen“ mit Experten, Bürgern und ehemaligen Spielsüchtigen eingeladen. Auf Einladung von Daniel Buchholz und seinem Abgeordnetenkollegen Raed Saleh diskutierten die TeilnehmerInnen aus den verschiedensten Bereichen intensiv über die Spielhallen-Flut (Foto s. weiter unten). Die Ergebnisse der beiden Runden Tische sind in die Parlamentsanträge der SPD eingeflossen.

Berliner Baer Logo 1Ergänzend zu den beschlossenen Parlamentsanträgen sind auf der Bezirksebene mehr und effektivere Kontrollen durch die Gewerbe- und Ordnungsämter notwendig, um nicht gemeldete Geräte und illegales Glücksspiel aufzuspüren. Außerdem sind die Polizei und das Landeskriminalamt mit seinem Kommissariat „Illegales Glücksspiel“ aufgefordert, durch koordinierte Schwerpunktaktionen kriminelle Aktivitäten in diesem Bereich aufzudecken.

Solche Schwerpunkt-Razzien haben inzwischen stattgefunden und werden weiter durchgeführt. Zwischen dem 16. und 24. Mai 2011 durchkämmten mehr als 100 Polizeibeamte und 64 Mitarbeiter aus Finanz- und Wirtschaftsämtern insgesamt 167 Spielhallen und Wettbüros. An Brennpunkten des Glücksspiels in Berlin erfolgten Kontrollen und auch Durchsuchungen von Spielstätten und Wohnungen. Insgesamt wurden 643 Personen und 1.415 Geld-Gewinnspielgeräte überprüft. Das Ergebnis: 18 Strafverfahren wurden eingeleitet, beispielsweise wegen illegalen Glücksspiels, außerdem 300 Ordnungswidrigkeits-Verfahren (Verstöße gegen Spiel- und Gewerbeordnung sowie Jugendschutzgesetz). Drei Hallen mussten sogar dichtgemacht werden. Berlins Innensenator Ehrhart Körting plant weitere Groß-Razzien: „Wir wollen die Kontrollen auch künftig verstärken. Mein Motto lautet: Das Gesetz wird mit aller Konsequenz durchgesetzt.“, sagte er dem „Berliner Kurier“.

Auch die Genehmigungs-Praxis einiger Bezirksämter sollte weiter kritisch beleuchtet werden, wohlfeile Sonntagsreden reichen nichts aus. So hatte Spandaus CDU-Baustadtrat Röding im neuen Einkaufspark Siemensstadt ein riesiges Casino mit mehr als 1.000 Quadratmetern genehmigt (s. links), das gleich sechs Spielotheken beherbergt. Während er sonst keine noch so kleine Einweihungsfeier versäumt, war er Mitte September 2010 bei deren Eröffnung nicht gesehen.“

spielauswahl_am_automatAm 19. August 2011 ist die Klage der Gauselmann-Gruppe gegen das Berliner Spielhallen-Gesetz bekannt geworden. Dazu Daniel Buchholz: „Die Klage eines Spielhallenbetreibers kommt nicht überraschend, war sie doch direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes angekündigt worden. Wir sehen der Klage sehr gelassen entgegen, denn das Berliner Spielhallen-Gesetz ist im Parlament intensiv abgewogen worden und rechtssicher. Der vom Senat vorgelegte Gesetzesentwurf ist im Berliner Abgeordnetenhaus mit der überwältigenden Mehrheit von über 90% beschlossen worden. Mit dem Gesetz konnten bereits mehrere Bezirke Anträge für neue Spielhallen in zweistelliger Zahl begründet ablehnen.

Mit dem Gesetz wird nicht nur die Eröffnung neuer Spielhallen an sehr harte Kriterien gebunden. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren verlieren zum 31. Juli 2016 alle Erlaubnisse von bestehenden Spielhallen ihre Gültigkeit und müssen nach dem geänderten Recht erneut beantragt werden. Bei dieser Frist haben wir insbesondere auf die Verfassungsmäßigkeit geachtet. Gewinnspiel-Automaten haben bei der Steuer nur eine Abschreibungszeit von vier Jahren.

Geradezu absurd ist der Vorwurf zum Datenschutz. Das Gesetz verpflichtet Betreiber, dass sich Spieler selbst schützen und dauerhaft vom Besuch einer Spielhalle sperren lassen können. Ein vernünftiger Datenschutz liegt dabei ausschließlich in der Verantwortung des Betreibers, wir haben uns bewusst gegen eine zentrale Datensammlung entschieden. Bei den großen Spielcasinos werden solche Sperrsysteme bereits seit Jahren erfolgreich angewendet.

Auch der Hinweis zum illegalen Glücksspiel geht komplett ins Leere. Polizei, LKA und Finanzbehörden haben in Berlin bereits Schwerpunkt-Kontrollen von 167 Spielhallen und Wettbüros durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren und kriminelle Aktivitäten aufzudecken. Diese Razzien sollen fortgesetzt werden. Sofern die Gauselmann-Gruppe oder Andere Erkenntnisse über illegales Glücksspiel in der Stadt haben, sollten sie diese endlich dem entsprechenden Referat des LKA mitteilen, gerne auch vertraulich. Der illegale Sumpf kann dann noch schneller trocken gelegt werden.“

 

Spielhallen-Gesetz wirkt – Cafe-Casinos neu im Fokus (04.2012)

 

Berliner Abgeordnetenhaus beschliesst Spielhallengesetz (05.2011)

 

Premiere des Films „verzzokkt“ im Berliner Abgeordnetenhaus

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