Rieselfelder Karolinenhoehe Berlin-Spandau

Neues Naturschutzgesetz: Berlins Umwelt besser geschützt

Das neue Berliner Naturschutzgesetz setzt Maßstäbe. Das Gesetz bringt mehr Schutz des Berliner Grüns, neue Wege in der Umweltbildung, mehr Ausgleichsmaßnahmen auf dem Berliner Stadtgebiet und bietet mehr Transparenz für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Außerdem wurde es im Mai 2013 einstimmig von allen Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen.

So viel Einigkeit ist selten. Möglich wurde der fraktionsübergreifende Beschluss durch die konstruktive Arbeit der Regierungskoalition von SPD und CDU und die frühzeitige Einbindung der Naturschutzverbände. Daniel Buchholz hat als umweltpolitischer Sprecher diverse Änderungen des Senatsvorschlags erarbeitet und die Gespräche mit der Opposition und den Berliner Umweltverbänden wie dem BUND geführt. Insgesamt sind mehr als zwei Dutzend Vorschläge auch aus der Opposition und vom Rat der Bürgermeister eingeflossen.

Das neue Berliner Naturschutzgesetz ist am 9. Juni 2013 in Kraft getreten. Anlass für seine Novellierung war die notwendige Anpassung an das geänderte Bundesnaturschutzgesetz. Daniel Buchholz sieht das verabschiedete Berliner Gesetz als wichtigen Schritt für mehr Schutz der Berliner Natur. Neue Möglichkeiten für Naturerfahrung und Umweltbildung ermöglichen direktes Naturerleben. Bewährtes wurde beibehalten, wie das Streusalzverbot auf Grundstücken oder der Baumschutz bei Baumaßnahmen durch Sicherheitsleistungen.

Schutz von Natur und Landschaft

BieneNicht immer lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig vermeiden. In diesen Fällen muss der Verursacher Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzzahlungen leisten. Ersatzzahlungen sollen mit dem neuen Naturschutzgesetz im Regelfall Berliner Flächen zu Gute kommen. Eine zunächst von der Senatsverwaltung vorgesehene Regelung hätte deren Verwendung für Naturschutzmaßnahmen auch in Brandenburg ermöglicht. Diese Geldbeträge, die bei großen Bauvorhaben schnell Millionensummen erreichen können, sind nun per Gesetz im Regelfall auf Berliner Flächen für Natur und Landschaft einzusetzen.

Verbessert wurden auch die Transparenz und Information. So ist z.B. das Kompensationsverzeichnis für bezirksübergreifende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Maßnahmen von gesamtstädtischer oder besonderer ökologischer Bedeutung und die dafür in Anspruch genommenen Flächen öffentlich und kostenfrei zugänglich.

Erstmals hat Berlin mit dem neuen Gesetz ein Vorkaufsrecht an Grundstücken in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten bzw. mit oberirdischen Gewässern. Das setzt nicht nur einen Punkt der Koalitionsvereinbarung um, sondern hält auch zentrale Flächen des Naturschutzes in öffentlicher Hand. Neu ist auch ein Natur- und Artenschutzbericht, der jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode erstellt wird. So lassen sich gezielt die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Umweltbildung und Erholung gestärkt

Buntes BlumenbeetDie Umweltbildung erleichtern und unterstützen neue Ansätze: Bezirke und landeseigene Einrichtungen können den Trägern der Umweltbildung Räumlichkeiten und Grundstücke kostenlos zur Verfügung stellen. Diese Klarstellung im Gesetz erleichtert insbesondere den Bezirken die bisher nicht eindeutige Verfahrensweise und entlastet gleichzeitig Umweltverbände von Kosten.

Auch Kinder und Jugendliche profitieren vom neuen Gesetz: Naturerfahrungsräume sollen hautnahes Erleben der Natur ermöglichen. Mitten in der Stadt werden von „echter“, wilder Natur geprägte Gebiete ausgewiesen, die Erfahrungen ohne die uns stets umgebende Infrastruktur ermöglichen. Ein Abenteuerspielplatz in der Natur und mit ihr also, wo Rasen betreten und auf Bäume klettern ausdrücklich erlaubt ist.

Weitere Informationen zum Naturschutz in Berlin sowie der vollständige Gesetzestext sind zu finden auf den Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter:

www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz


Parlamentsrede von Daniel Buchholz, Sprecher für Umwelt und Energie der SPD, zum neuen Naturschutzgesetz im Berliner Abgeordnetenhaus am 16. Mai 2013:

„Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch mächtig stolz und beeindruckt, dass wir das hinbekommen haben, ein Gesetz, das 64 Paragrafen hat,

– ja, es ist wirklich mal etwas ganz Besonderes –, ein Gesetz, das wir völlig neu fassen, und wir haben es tatsächlich geschafft, das im Fachausschuss und hoffentlich auch gleich im Parlament einstimmig zu beschließen. Da können und dürfen wir uns auch mal gegenseitig auf die Schulter klopfen. Das ist eine Menge wert, wenn wir es bei einem so wichtigen Punkt, Naturschutz, Landschafts-pflege, Artenpflege in Berlin, schaffen, das gemeinsam hinzubekommen. Ich finde, das ist auch mal einen Applaus wert, das gemeinsam hinbekommen zu haben.

Ich kann direkt und nahtlos an den Kollegen Altug anschließen. Es war ein sehr konstruktiver Prozess, was die Entstehung dieses Gesetzes angeht, schon durch die Senatsverwaltung selbst in enger Abstimmung und in den Gesprächen mit den Umweltverbänden, mit den Naturschutzverbänden, dann auch im Ausschuss. Und vielleicht, ich möchte mal einige Punkte noch hervorheben, die gar nicht jedem klar sind, was wir in so einem Naturschutzgesetz auch verankert haben.

Wir sagen – und da haben wir noch einen etwas anderen Akzent als der Senat reingebracht –, wenn in Berlin eine Fläche betoniert wird, es sind dort Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig, da muss also Geld für Naturmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dann möchten wir nicht, dass dieses Geld auch weit entfernt ausgegeben wird, sondern eingriffsnah, also in der Nähe des Eingriffs in die Natur, und das heißt vor allem, nur im begründeten Ausnahmefall. So ist jetzt unsere Formulierung, die wir auch eingebracht und einstimmig beschlossen haben, nur im Ausnahmefall außerhalb des Stadtgebiets von Berlin. Denn ich wage mal die provokante These, bisher kommt in Brandenburg keiner auf die Idee, uns Millionen aus Brandenburg von dortigen Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Warum sollten wir dann unsere Berliner Gelder nach Brandenburg transferieren? Das ist, glaube ich, nur im wirklich begründeten Ausnahmefall sinnvoll.

Dann haben wir festgeschrieben, einmal in der Legislaturperiode einen Natur- und Artenschutzbericht zu erstellen. Wie ist die Lage, was haben wir an weiteren Vorhaben im Bereich Naturschutz, im Bereich bedrohter Tierarten in Berlin zu beachten, ich glaube, das ist auch ein sehr gutes Stück, wo wir zeigen können, Berlin schafft dort Transparenz, und wir nehmen uns auch Aufgaben im Bereich Naturschutz vor.

Dann, vom Rat der Bürgermeister empfohlen, von den Bezirken, stellt doch bitte im Gesetz klar, dass Träger der Umweltbildung bezirkliche und landeseigene Räume kostenlos nutzen dürfen. Dieser Bitte sind wir sehr gerne gefolgt und haben das jetzt erstmals im Naturschutzgesetz geregelt. Ja, ihr könnt und dürft mit anerkannten Trägern der Umweltbildung diese Räume kostenlos nutzen. Auch das ist ein kleiner, aber, glaube ich, wichtiger Beitrag gerade für Umweltbildung, Umweltarbeit vor Ort.

Thema Transparenz – hier wird jeder persönlich gegrüßt, wenn nur wenige klatschen –: Da haben wir die Anträge der Piraten aufgenommen, völlig zu Recht gestellt, wo immer es möglich ist, mehr Transparenz, alle Landschafts- und Naturschutzpläne kommen ins Internet, wenn es nicht wirklich rechtlich zwingende Gründe, dass es nicht geht. Das haben wir in sehr vielen Änderungen aufgenommen. Vielen Dank für die Anträge! Wir haben sie an dieser Stelle gerne übernommen.

Dann kommen wir zu einem Punkt, der gerne übersehen wird, verehrte Kollegin Kosche, wo Sie gerade mit Aufmerksamkeit dabei sind, Stichwort Vorkaufsrecht von Grundstücken in Naturschutzgebieten und in Landschaftsschutzgebieten.

Auch das haben wir klar im Gesetz geregelt und gesagt: Das gab es, das werden wir aber auch fortführen, das machen nicht alle Bundesländer so, dass wir das entsprechend klar regeln. Das wird gerne mal übersehen. Ich halte das für sehr notwendig.

Ein Punkt, den wir erstmals im Berliner Naturschutzgesetz regeln, sind Naturerfahrungsräume, wo vielleicht jeder fragt, was das ist. Ganz klar: Für Kinder, für Jugendliche ein Stück freie Natur, wilde Natur, Abenteuerspielplätze, die nicht zubetoniert sind, sondern wo Kinder, wo Jugendliche auch mal den Rasen betreten dürfen, nicht „Rasen betreten verboten“, nein, erlaubt! Ihr dürft auch auf die Bäume klettern, ihr dürft auch – Entschuldigung, liebe Grüne! – mal einen Ast abbrechen, ihr sollt nämlich Natur selbst erfahren, ihr sollt Natur selber erobern. Jawohl!

Und das unterstützen wir mit Naturerfahrungsräumen.

Schließlich und endlich: Bewährte Punkte haben wir auch drin gelassen, völlig zu Recht, aus Naturschutzsicht, das weiterhin geltende Verbot zum Einsatz von Streusalz auf privaten Grundstücken. Das macht die BSR nur auf sehr ausgewählten Straßen sehr verantwortungsvoll. Dabei bleiben wir auch, nicht für alle. Es sollten auch mal die Berliner Baumärkte drüber nachdenken, ob weiterhin so viel Streusalz an alle und jeden und jederzeit verkauft werden muss.

Und natürlich, strategische Umweltprüfungen werden auch bei Änderungen von Landschaftsplanungen erhalten bleiben und von uns immer eingefordert. Sie sehen nicht nur Themen, die die Grünen und Umweltbewusste in den einzelnen Fraktionen interessieren; ich glaube, dieses Gesetz, diese 64 Paragrafen sind ein wirklich wichtiger

– Landschaftspflege, Artenschutz in Berlin weiterhin sehr positiv voranzutreiben und dort weiter an der Spitze der Bewegung zu bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!“