1,4 Milliarden Euro für soziale Mieten und Wohnungsbau

Am 12. November 2015 ist das „Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ (WohnraumversorgungsG) vom Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis90/Grüne beschlossen worden.

Mit der Verabschiedung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer dauerhaften Wohnungsversorgung sowie für eine sozialverträgliche Mietenentwicklung in Berlin unternommen.

Die „Initiative Mietenvolksentscheid“ hat im Vorfeld der Erarbeitung dieses Gesetzes zu einer breiten mietenpolitischen Diskussion in der Stadt beigetragen. Die SPD-Fraktion hat das Anliegen der Initiative von Beginn an ernst genommen und die Vertreterinnen und Vertreter der Mieteninitiative zügig zu Gesprächen eingeladen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser sehr konstruktiven Gespräche und Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Mietenvolksentscheid, dem Berliner Senat und der SPD-Fraktion ist das nun beschlossene Berliner Wohnraumversorgungsgesetz entstanden.

Die mieten- und wohnungspolitischen Eckpunkte des Gesetzes umfassen:

  • Berliner Baer soloKappung der Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens
  • Gesetzliche Verankerung der sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
  • Mindestens 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen an Personen mit besonders niedrigen Einkommen vermietet werden.
  • 30 Prozent der Neubauten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen errichtet werden.
  • Es werden demokratisch gewählte Mieterräte eingeführt.
  • Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Wohnungsversorgung in Berlin
  • Errichtung eines „Sondervermögens Wohnraumförderfonds Berlin“

Für die oben genannten gesetzlichen Maßnahmen wird ein Finanzvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung gestellt, davon 900 Millionen Euro für die Wohnungsneubauförderung, 300 Millionen Euro für die Eigenkapitalerhöhung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, 200 Millionen Euro für den Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand und 40 Millionen Euro für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

Zeitgleich mit dem Gesetz wurde auf Initiative der SPD-Fraktion ein Entschließungsantrag verabschiedet, der die Prüfung und Erarbeitung von weiteren Maßnahmen in Richtung einer nachhaltigen Begrenzung der Sozialmieten, einschließlich der Betriebskosten, und die Sicherung von Belegungsbindungen vorsieht. Dem Entschließungsantrag haben SPD, CDU und Bündnis90/Grüne im Berliner Abgeordnetenhaus zugestimmt. Sie finden den vollständigen Beschlusstext hier im Original:

 

Nachhaltige Begrenzung der Sozialmieten und Sicherung von Belegungsbindungen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

„Mit der Verabschiedung des Wohnraumversorgungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer dauerhaften Wohnungsversorgung sowie eine sozialverträgliche Mietenentwicklung in Berlin unternommen.

Für die Wohnraumversorgung von einkommensschwächeren Haushalten spielen – neben den Wohnungsbaugenossenschaften – v.a. die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und die Sozialwohnungen eine herausragende Rolle. Durch das Bündnis für soziale Wohnungen und bezahlbare Mieten konzentrieren sich die städtischen Wohnungsbau-gesellschaften auf ihren sozialen Versorgungsauftrag und sollen durch Zukauf und Neubau ihre Bestände im nächsten Jahrzehnt auf 400.000 Wohnungen erweitern.

Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz wird der wohnungspolitische Auftrag der städtischen Wohnungsbaugesellschaften weiter konkretisiert und gesetzlich verankert. Das Wohnraumversorgungsgesetz bringt darüber hinaus wichtige Erleichterungen für die Mieterinnen und Mieter in den Beständen des sozialen Wohnungsbaus. Mit der Einführung des Mietausgleichs wird die Tragbarkeit der Sozialmieten für Haushalte mit niedrigem Einkommen und hoher Mietbelastung zielgenau gesichert. Mit dem Wohnraumversorgungsgesetz werden damit bereits ab Januar 2016 die mietenpolitischen Auswirkungen der früheren Förderpolitik in einem ersten Schritt wesentlich korrigiert.

Über diese dringend erforderliche kurzfristige Hilfe für die betroffenen Mieterinnen und Mieter hinaus ist jedoch eine dauerhafte Begrenzung der Mieten in den Beständen des sozialen Wohnungsbaus nötig. Dabei müssen sowohl die systembedingten Ursachen der hohen Kostenmieten unvoreingenommen überprüft als auch die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Wir fordern deshalb den Senat auf, dem Abgeordnetenhaus Vorschläge für eine Reform des Kostenmietrechts vorzulegen. Das Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus der früheren Jahrzehnte zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Deshalb muss sehr sorgfältig geprüft werden, welche Veränderungen heute möglich und sinnvoll sind. Der Senat soll daher die landesrechtlich möglichen Optionen für eine nachhaltige Begrenzung der Sozialmieten (einschließlich der Betriebskosten) und für eine langfristige Sicherung der Belegungsbindungen prüfen.

Zur gründlichen Vorbereitung entsprechender Vorschläge wird eine fachlich ausgewiesene Expertengruppe eingesetzt. Sie soll unter anderem Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten im bisherigen sozialen Wohnungsbau prüfen sowie hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Machbarkeit bewerten. Hierzu gehören u.a. die Themen zur Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes, die Struktur der damaligen Bewilligungsbescheide, den Verbleib im Kostenmietrecht bis hin zur Richtsatzmiete sowie Möglichkeiten zur energetischen und baulichen Ertüchtigung.“